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Zombabe hat diese Frage gestellt
Hallo!

Gestern bin ich in eine sehr schöne Wohnung gezogen in der schon eine Küche drin ist. Die Küche hat gebrauchsspuren, was verständlich ist da schon mehrere Mieter sie genutzt haben.

Meine Frage bezieht sich auf den Kühlschrank: er ist von '93 und defekt. Also, die Tür vom Frost schließt nicht richtig, als wäre dieser "Magnet" oder was die Tür sonst ranzieht defekt ist. Da man den Frost einzeln nich abstellen kann, ist nun der ganze Kühlschrank aus und wir können ihn nicht nutzen. Das wäre ja ein enormer Energieverlust mit einer sich nicht richtig schließenden Frosttür usw.
Desweiteren lässt er sich nicht richtig einstellen, über das Rädchen innen geht er nicht auszustellen, deshalb ist die Sicherung dafür jetzt raus. Nächste Woche wird sich das ein Monteur angucken.

Meine Frage nun: besteht die Möglichkeit, vom Vermieter ein neues Gerät zu bekommen? Vllt gibt es ja eine Klausel, dass so ein Gerät in einer Mietküche nicht älter als XX Jahre sein darf oder so.
Oder darf bis zum get-no repariert werden?

Ich freue mich über Antworten! :)

3 Kommentare zu „Alter Kühlschrank in Küche”

Berthelstal Experte! 29.11.2009 12:30

Wenn der Kühlschrank bei der Wohnungsübernahme schon defekt war und Sie dieses nicht moniert haben, ist der Vermieter nicht verpflichtet einen neues Gerät zu installieren.
Wurde denn Ihnen die Küche mitvermietet oder nur zum kostenlosen Gebrauch überlassen ?
Fazit: Wenn Ihnen die Küche mit funktionstüchtigen Geräten übergeben wurde und Sie diese mitgemietet haben, ist der Vermieter für die Reparatur bzw. Erneuerung in der Pflicht.

Zombabe 29.11.2009 13:31

Danke für die schnelle Antwort! :)

Das der Vermieter die Reparatur bezahlen muss, weiß ich.
Aber gibt es vllt eine Vorgabe, wann der Vermieter ein neues Gerät installieren muss? Zum Beispiel wenn das vorhandene öfters Defekte aufweisen wird oder schon sehr alt ist etc. Siehe letzter Absatz meines ersten Beitrags.
Ich weiß grade nicht wie ich es anders erklären soll ^^

Berthelstal Experte! 29.11.2009 16:10

Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben über die Nutzungsdauer eines Kühlschrankes.

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