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helena23 hat diese Frage gestellt
Hallo,

vielen Dank schon mal vorweg.

Mitte Oktober fing mein Wohnzimmerheizungskörper an zu lecken. Mitte November wurde er dann ersetzt (Handwerker haben so lang gebraucht). Die Handwerker legten mir den Zähler hin und sagten, der Versorger (ISTA) müsste den wieder anbringen. Ich hab dem Hausmeister Bescheid gesagt, der es an den Vermieter weitergeben wollte.

Anfang Dezember wurde es dann richtig kalt und ich habe dann erst die Heizung angemacht auf Sparflamme, denn einerseits wollte ich nicht viel verbrauchen, was nicht gezählt wird (ich ging auch nur von ein paar Tagen aus), aber andererseits ist eine eisige Wohnung ja unzumutbar.

Vor ein paar Tagen hab ich noch mal nachgehakt und festgestellt, dass der Hausmeister es total verschlampt hat, mit dem Vermieter zu reden. Jedenfalls hab ich dann mit dem Vermieter geredet, der meinte, der Zähler würde bei der nächsten Ablesung wieder angebracht und der Verbrauch würde nach Standardwerten/Gradeinheiten oder so abgerechnet. Auf meinen Einwand hin, dass ich ja einen Monat gar keine Heizung hatte und seither nur minimal verbraucht habe bzw. über meine Schlafzimmerheizung ausgeglichen habe, meinte er, ich solle dem Ableser genau das sagen und er würde mir das dann glauben und dementsprechend berechnen..

Er ist zwar schon länger Vermieter als ich Mieter, aber das kommt mir jetzt alles ziemlich spanisch vor, daher meine Fragen:
- Ist der Ableser überhaupt in der Lage (ausgebildet) den Zähler zu montieren?
- Wie kann ich das mit dem Verbrauch am besten regeln? Denn es ist doch ziemlich blauäugig zu glauben, dass mein Wort einfach so hingenommen wird. Wird mein Verbrauch vom letzten Jahr als Referenz zur Berechnung hinzugezogen? Da bekam ich eine Rückzahlung von €100 und liege definitiv unter Hausdurchschnitt. Wenn jetzt mein Anteil nach Gradzahlen berechnet wird, die ja erstens schon für Oktober und November hohe Werte vorsehen, wo ich gar nicht geheizt habe, und zweitens von einem Normalverbrauch/Durchschnitt ausgehen, dann zahle ich definitv drauf.
Also was kann ich für die ISTA-Abrechnung selbst tun und was kann ich vom Vermieter fordern (Mietminderung, Ersatz), falls die Abrechnung zu hoch ausfällt? Ich will vermeiden zu dem ganzen Ärger und Schaden jetzt auch noch die Kosten für etwas zu tragen, was ich nicht mal verbraucht habe.
- Daraus ergibt sich dann wohl auch, wie ich mich weiter verhalten soll, denn bis der Ableser kommt, kann der Winter schon wieder vorbei sein. Soll ich weiter super sparsam sein oder normal heizen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

0 Kommentare zu „Abrechnung bei Heizkörperreparatur”

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