Seit 01.01.2005 sind Empfänger von so genannten Transferleistungen, zum Beispiel von Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe grundsätzlich vom Erhalt von Wohngeld ausgeschlossen, und zwar dann wenn die Kosten für den Wohnraum bei der Berechnung der Transferleistung bereits schon berücksichtigt worden ist.
Der Grund hierfür ist, dass im Rahmen von Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz IV die tatsächlichen Kosten für eine Wohnung und auch die Heizkosten übernommen werden, soweit die Wohnung als angemessen angesehen wird. Wohngeld gibt es auch nicht mehr für Arbeitslose unter 25 Jahren. Diese werden dazu angehalten weiterhin bei ihren Eltern zu wohnen.