In Miethäusern mit mehreren Mietparteien fällt auch gelegentlich Sperrmüll zur Entsorgung an. Doch diese ist über die städtischen Entsorgungsdienste geregelt, die jede Adresse normalerweise nur drei- bis viermal im Jahr anfahren.
Insofern ist es überaus sinnvoll, die Abfuhr gemeinsam mit den anderen Mietern zu bestellen. Dabei ist es besonders wichtig, dass jede Partei vorher detailliert auflistet, was in den Sperrmüll soll. Einerseits wird diese Aufstellung für die Anmeldung benötigt. Andererseits kann es immer wieder vorkommen, dass die Abfuhr einzelne Stücke aus unterschiedlichen Gründen nicht mitnehmen will. Die dadurch anfallenden Entsorgungskosten muss dann der vorherige Besitzer tragen.