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Wohnungsbesichtigungen "Die Wohnung ist unverletzlich" heißt es in Artikel 13 des Grundgesetzes. Das Hausrecht in Ihrer Wohnung haben Sie als Mieter.

Der Vermieter ist weder berechtigt, einen Schlüssel für Ihre Wohnung zu besitzen, noch müssen Sie ihn in die Wohnung lassen, wenn er nicht anzuerkennende Gründe hat.Bei einem guten, gleichberechtigten Verhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter muß eine Wohnungsbesichtigung kein Problem darstellen. Wenn aber Ihr Vermieter Sie unter Druck setzen oder Ihre Wohnung verkaufen will, sollten Sie Ihr Recht ganz genau kennen und ihm die Grenzen seiner Rechte aufzeigen.
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