Auch der Mieter hat Pflichten. So darf er die Mietsache nur ordnungsgemäß nutzen, die Art der Nutzung kann je nach Mietvertrag gewerblich oder privat sein.
Auch hat der Mieter sorgsam mit der Mietsache umzugehen, um somit Schäden an der Wohnung zu vermeiden. Eine pünktliche Mietzahlung ist natürlich auch eine Pflicht, die mit dem Abschluss eines Mietvertrages eingegangen wird. Auch sonstige Pflichten wie Hausordnung werden im Mietvertrag festgelegt und sind somit vom Mieter einzuhalten. Ruhezeiten müssen vom Mieter beachtet werden. Hält der Mieter seine Pflichten nicht ein, kann es zu einer Abmahnung durch den Vermieter kommen und zur Kündigung führen.