Unter dem Begriff Hausordnung kann man im Allgemeinen verschiedene Dinge verstehen. Zum einen gebietet die Hausordnung z. B. die gegenseitige Rücksichtnahme mit anderen Mietparteien.
Hier werden grundlegende Regeln für das einvernehmliche Wohnen miteinander getroffen. Diese sagen meist aus, in welchen Zeiten z. B. gebohrt, staubgesaugt, oder gebadet werden darf. Auch regelt sie die maximale Lautstärke von Musik oder Fernseher, insbesondere während der Nacht- und Mittagsruhe.
Im Gegensatz dazu kann man unter der Hausordnung jedoch auch das regelmäßige Säubern des Treppenhauses verstehen. Um hier gerecht handeln zu können, werden alle Mieter eines Hauses im regelmäßigen Wechsel zu dieser Aufgabe herangezogen. Doch leider funktionierte diese Vorgehensweise in den letzten Jahren immer weniger, so dass viele Vermieter dazu übergegangen sind, die Reinigung des Treppenhauses und der gemeinschaftlich genutzten Räume auf professionelle Unternehmen zu übertragen. Die Kosten hierfür werden anteilig auf die einzelnen Mieter umgelegt, dafür muss sich jedoch keiner mehr rechtfertigen, wenn er die Reinigung z. B. aufgrund eines Urlaubs und der damit verbundenen Abwesenheit gar nicht durchführen kann.