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Ist bei einem Mietshaus ein Garten vorhanden, so kann der Vermieter entweder mit den Mietern eine entsprechende Vereinbarung treffen, dass die Gartenpflege durch den Mieter übernommen wird. Dies kostet den Vermieter im Endeffekt gar nichts.

gartenpflege von mieter und vermieter der mietwohnung des mietshausesIst ein einzelner Mieter in einem Mehrfamilienhaus hingegen nicht dazu bereit, die Gartenpflege zu übernehmen, so wird dem Vermieter nichts anderes übrig bleiben, als eine Gartenbaufirma zu beauftragen. Dies kostet natürlich Geld – Geld, das der Vermieter jedoch auf die einzelnen Mietparteien umlegen wird. Hierzu hat er das Recht. Nutzen dürfen die Mieter den Garten dann für Gartenfeste und zum Spielen für die Kinder so oder so.

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