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Beim Erbbaurecht zählt die Devise Pachten ist billiger als Kaufen.

Wer sich ein Eigenheim bauen möchte aber nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung hat, ein Grundstück zu kaufen, der kann per Erbbaurecht ein Grundstück mieten. Wer auf einem Erbbau Grundstück baut, kann hier gegenüber dem Kauf eines Grundstückes erheblich viel Geld einsparen. Beim Erbbaurecht handelt es sich in der Regel um ein dingliches Recht. Es gibt dem Inhaber die Befugnis, auf einem Grundstück zu Bauen, das ihm im eigentlichen Sinne aber nicht gehört. Das Erbbaurecht wird vertraglich geregelt und gilt üblicherweise für die Dauer von 77 bis 99 Jahre. Dieser Vorgang wird im jeweiligen Grundbuch schriftlich festgehalten und kann sowohl vererbt als auch veräußert werden. Der Erbbaurechtsvertrag muss aber genau wie ein Grundstückskauf von einem Notar bekundet werden. Zusätzlich zum Grundbuchblatt wird beim Erbbaurecht für das jeweilige Grundstück ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt. Der Erwerber des Grundstückes erzielt durch das Erbbaurecht sehr viele Vorteile, da man hier das jeweilige Grundstück nicht kaufen muss, erspart man sich im Endeffekt die Zahlung eines beachtlichen Kaufpreises. Anstelle eines einmaligen hohen Kaufpreises wird beim Erbbaurecht wie bei einer monatlichen Miete eingezahlt. Die Art der Zahlung ist beim jeweiligen Vertragsabschluss zwischen beiden Parteien genau festzulegen. Die Zahlungen können hier eventuell monatlich, drei monatlich oder jährlich festgelegt werden. Die jeweiligen Zahlungen der Miete die als Erbbauzins nach Zeit und Höhe gerechnet wird, muss wiederum im Erbbaugrundbuch eingetragen werden. Mit dieser Vorhergehensweise kann man seine Liquidität retten, diese Variante kommt all denjenigen zugute, die nur geringe oder gar keine Sicherheiten gegenüber einer Bank im Sinne eines Kredite bieten könnten. Der Erbbauzins kann von beiden Parteien verhandelt werden und beträgt in der Regel jährlich je nach Variation zwischen drei und fünf Prozent des aktuellen Grundstückwertes ab dem jeweiligen Vertragszeitpunkt. Eigentlich sollte man denken, das man über das Erbbaurecht nur schöne Vorteile erzielen kann, aber auch hier ist zu beachten, das es auch zu Nachteilen kommen kann. Denn es ist zu Beachten, das man ein Haus auf einem Erbbau Grundstück erheblich schwieriger verkaufen kann, als ein Haus, das auf dem eigenen Grund und Boden steht. Häuser die auf Erbbau Grundstücken stehen sind weniger begehrt und lassen sich deshalb nur schwierig weiter verkaufen und erzielen zudem auch noch einen schlechteren Verkaufspreis. Hat man ein Haus auf einem Erbbau Grundstück gebaut, so bedarf es bei einer Weitervermittlung an eine dritte Person der Zustimmung des Grundstückeigentümers, diese Zustimmung ist unabkömmlich, da man hier an das Vorkaufsrecht gebunden ist.

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