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In Großstädten ist Wohnraum meist günstiger als Räume für Büros. Wer Wohnraum als Bürofläche verwendet kann jedoch Probleme mit dem Vermieter oder auch mit dem Wohnungsamt.

Im Mietvertrag mit dem Vermieter wird festgehalten ob es sich um Wohn- oder Gewerbefläche handelt, die vom Vermieter vermietet wird.

Daher der Vermieter über eine Änderung der Nutzungsart zu informieren.

Der Vermieter kann jedoch nicht einfach nur zustimmen, denn durch die (teil-)gewerbliche Nutzung wird Wohnraum zerstört, was mit dem Flächennutzungsplan kollidieren kann.

Sofern weniger als 50% des Wohnraums als Bürofläche verwendet wird und der verbliebene Wohnraum auch als Wohnung nutzbar ist, kann häufig der Wohnraum teils auch Bürofläche genutzt werden.

Weitere Auskünfte wie es in den verschiedenen Städten gehandhabt wird erteilt das Wohnungsamt der jeweiligen Stadt.

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