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Baut man auf einem Grundstück ein Objekt, wird dies zunächst als Bauwerk bezeichnet.

Die Phase, in der das Bauwerk errichtet wird, nennt sich Bauphase. Nach der Bauphase folgt in der Regel die Nutzungsphase, in der das Bauwerk bezogen wird und nach seinem ursprünglichen Sinn genutzt werden kann. Geht dem Bauenden während der Bauphase das Geld aus oder fehlt es an Genehmigungen, spricht man von einem "unvollendeten Bauwerk", das sich in der "Investitionsruhe" befindet. Solange niemand investiert, kann nicht weiter gebaut werden. Es ist also stets hilfreich, vor dem Beginn eines Bauvorhabens eine umfangreiche Kalkulation stehen zu haben, die alle Eventualitäten abdeckt und auch Lösungsvorschläge für den "worst case", nämlich den Fall, in dem nicht mehr gezahlt werden kann, vorsieht. Wer eine Baustelle betreibt oder im weitesten Sinne verursacht, muss damit rechnen, sich den Unmut der Anwohner zuzuziehen. Dies passiert insbesondere dann, wenn die Baustelle viel Staub oder Lärm verursacht, oder wenn sie in solch einem großen Umfang aufgezogen wird, dass Baufahrzeuge oder Materialien auf lange Sicht eine Vielzahl der Anwohnerparkplätze blockieren. Auch hier ist es wichtig, vorab einen genauen Zeitplan vorlegen zu können, der darüber aufklärt, wann genau was gebaut wird und wie lange die Baustelle planmäßig bestehen soll, bis das Bauwerk oder Objekt fertig ist. Diese Bauplanung kann unter Umständen in der Nähe der Baustelle ausgehängt werden, so, dass Anwohner sich stets darüber informieren können, wie weit der Bau zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits gekommen ist und wie lang noch mit Unannehmlichkeiten zu rechnen ist. Auch fühlen sich die Anwohner in die Bauplanung mit einbezogen, wenn sie umfangreich informiert werden, da der größte Unmut dadurch entsteht, dass aufseiten der Anwohner Unverständnis gegenüber bestimmten Baumaßnahmen entsteht – beispielsweise beim Blockieren zahlreicher Parkplätze. Schön ist es selbstverständlich, wenn es den Anwohnern ermöglicht wird, einen Ausgleich zu bekommen – dies können Parkplätze in anliegenden Wohngebieten oder Tiefgaragen sein, oder auch, beim Bau eines Hotels oder eines Unternehmens, eine spätere Einladung zu Einweihung und Sektempfang. Grundsätzlich kann es auch Aufgabe der Stadt oder der Gemeinde sein, Anwohner für den ihnen entstandenen Schaden oder die Unannehmlichkeiten zu entschädigen, je nachdem, was für ein Objekt auf der Baustelle gebaut wird und inwieweit es später der Stadt oder Gemeinde zuträglich ist. Wird keine Entschädigung angeboten, muss sich der Anwohner selbstverständlich damit abfinden, dass seine Lebensqualität für eine bestimmte Zeit mitunter erheblich beeinträchtigt wird – unter Umständen kann mit dem Vermieter eine Mietkürzung vereinbart werden, weitere Schritte liegen allerdings stets im Kulanzbereich von Vermieter/Bauherr/Stadt.


 

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