Balkonexperte
06.12.2010 15:15
Das spielt eigentlich keine große Rolle, denn es gilt der Mietzins der billigsten Wohnung als Maximum der Mieterhöhung.
Mehr dazu hier:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,30333,-mieterhoehung---vergleichswohnung.html
Nib
06.12.2010 15:22
Meine Wohnung liegt im ersten Stock, aber zwei der Vergleichswohnung im Erdgeschoss, ist das vergleichbar?
Balkonexperte
06.12.2010 15:36
Bitte öffnen Sie den Link (in meiner ersten Antwort) und lesen Sie. Wenn Sie nicht verstehen, was dort steht, dann wäre der Besuch bei einem Anwalt für Mietrecht angeraten.
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