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Vergleichswohnung

 Nib hat diese Frage am 06.12.2010 gestellt
Hallo liebe Leser
Mein Vermieter hat drei Vergleichswohnungen angegeben, um eine Mieterhöhung durchzusetzen(sind vergleichbar), aber bei einer Wohnung hat er den Mietpreis mit 13 Euro zu viel angeben, konnte ich mit Mietvertrag des Mieters vergleichen. Frage ist ist sein Verlangen somit unwirksam?. Vielen Dank für Eure Antworten.

3 Kommentare zu „Vergleichswohnung”

 Balkonexperte Experte!
06.12.2010 15:15

Das spielt eigentlich keine große Rolle, denn es gilt der Mietzins der billigsten Wohnung als Maximum der Mieterhöhung.

Mehr dazu hier:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,30333,-mieterhoehung---vergleichswohnung.html

 Nib
06.12.2010 15:22

Meine Wohnung liegt im ersten Stock, aber zwei der Vergleichswohnung im Erdgeschoss, ist das vergleichbar?

 Balkonexperte Experte!
06.12.2010 15:36

Bitte öffnen Sie den Link (in meiner ersten Antwort) und lesen Sie. Wenn Sie nicht verstehen, was dort steht, dann wäre der Besuch bei einem Anwalt für Mietrecht angeraten.

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