gefragt von administrator am 30.11.1999
Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
Instandsetzung und SchönheitsreparaturenWird ein morsches Fenster durch ein neues Fenster ersetzt, muss der Vermieter auch den ursprünglichen Renovierungszustand einer Wohnung wieder herstellen (Tapezieren und Streichen). Das gilt auch, wenn laut Mietvertrag der Mieter für Schönheitsreparaturen aufzukommen hat. (AG Berlin Wedding, Az. 18 C 195/93)
