gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizpflicht des Mieters

Heizpflicht des Mieters

Der Mieter ist nicht zum Heizen verpflichtet. Allerdings muss der Frostschäden an der Mietsache vermeiden. Anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig. (BGH, aus: WM 1972, S. 25)
Stichwörter: heizpflicht + mieters

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