Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Heizpflicht des Mieters

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Heizpflicht des Mieters

Der Mieter ist nicht zum Heizen verpflichtet. Allerdings muss der Frostschäden an der Mietsache vermeiden. Anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig. (BGH, aus: WM 1972, S. 25)
Stichwörter: heizpflicht + mieters

0 Kommentare zu „Heizpflicht des Mieters”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net