Eigenbedarf einer Handelsgesellschaft
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Eigenbedarf einer Handelsgesellschaft
Eine offene Handelsgesellschaft als Vermieter kann Eigenbedarf für einen Angehörigen eines ihrer Gesellschafter nicht geltend machen. (LG Rendsburg, Az. 3C 1056/94, aus: WM 9/96, S. 544)