gefragt von administrator am 30.11.1999
Eigenbedarf
Hallöchen,ich habe ein Problem. Mein Vermieter hat vor einer Woche Eigenbedarf für die Wohnung angemeldet. Ich habe 6 Monate Zeit mir eine neue Wohnung zu suchen. Ist ja alles OK. Jetzt habe ich eine neue Wohnung - muss ich dann noch die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?
Mit freundlichen Grüssen
Andreas
Antworten
antwort von administrator am
Hallo,die Kündigungsfrist müssen Sie wohl einhalten, vielleicht können Sie eine Nachmieter finden ?
Oder sich mit dem Vermieter irgendwie einigen `??
antwort von administrator am
Wenn Ihr Mieter Ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt hat, prüfen Sie ganzgenau die Gründe ob diese auch gerechtfertigt ist. Nur bla, bla zählt nicht.
Wenn Sie jedoch eine neue Wohnung haben, können Sie selbst kündigen,
müssen jedoch die 3-monatige Frist einhalten.
Sollte der Eigenbedarf jedoch nicht eingehalten werden, können Sie Ihre
Kosten die mit dem Umzug zusammenhängen vom Vermieter verlangen.
antwort von administrator am
Wenn Ihr Mieter Ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt hat, prüfen Sie ganzgenau die Gründe ob diese auch gerechtfertigt ist. Nur bla, bla zählt nicht.
Wenn Sie jedoch eine neue Wohnung haben, können Sie selbst kündigen,
müssen jedoch die 3-monatige Frist einhalten.
Sollte der Eigenbedarf jedoch nicht eingehalten werden, können Sie Ihre
Kosten die mit dem Umzug zusammenhängen vom Vermieter verlangen.
antwort von Micha am
HalloIch habe auch eine Frage zum Thema "Eigenbedarf".
Wie lange beträgt die minimale Kündigungsfrist bei Eigenbedarf 3 Monate?
MFG Micha
antwort von administrator am
Nabend !!Bin am verzweifeln
Das Haus gheört noch unserer Mutter, will es aber nun uns Geschwistern überschreiben(schenken).
So nun mein Problem: Meine Mutter hat noch Mieter im 1 Stock. Wir haben schon mal leicht *angeklopft* das sie sich schon langsam darauf einstellen können , sich eine neue Wohnung zu suchen da wir das Haus dann verkaufen müssen.
Die Mieter meinten ganz frech, das sie die Wohnung nicht räumen werden.
Sie wissen aber das wir verkaufen müssen, da wir das Haus erstens nicht halten können und zweitens das Geld für das Pflegeheim aufbringen müssen.
Welche Rechte haben wir dann als Hausbesitzer gegenüber dem Mieter ??
Welche Kündigung müssen wir angeben ??
Angeblich besteht ein normaler Mietvertrag aber den konnten wir leider in den Unterlagen unserer Mutter nicht finden.
Vielleicht hat jemand einen Rat für mich/uns !! Wir wurden mit sowas noch
nie konfrontiert.
Danke schon mal im vorraus !!
