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sweetgirl hat diese Frage gestellt
ärger hab ich mit meinen alten vermietern.
wohnungsübergabe ist reibungslos gelaufen, war alles ok.
nun haben wir ein problem mit der kaution

ich hab die quittung verloren von der kaution,jetzt beim umzug, ich sehe bzw sah da auch nicht das problem, denn a) steht es im mietvetrag, das die schlüsselübergabe(einzug) nach zahlung der kaution getätigt wurde(auf diesen passus bestand ich damals,es steht drin unter §23,weitere vereinbarungen :D ie kaution ist bei schlüsselübergabe zu enrichten)
dem war dann auch so, und das b )die kaution auf ein sparbuch gelegt wird und mit zinsen zurückgezahlt wird. zudem hatten sie ja auch eine quittung(was sie jetzt bestreiten...!!!)

Nun der Hammer: die haben die kaution NICHT auf ein seperates sparbuch gelegt( wie es im mietvertrag steht!!), sondern, da sie meiner vormieterin die kaution bar ausgehändigt haben, die kaution von MIR eben selbst in ihre eigene tasche eingesteckt und nicht auf ein sparbuch einbezahlt.DAS erfuhr ich, als ich sagte: ich brauch eigentlich die quittung nicht, denn ihr musstet ja das geld auf ein seperates sparbuch legen, steht ja so im mietvertrag.
daraufhin kam eben folgendes:

sämtliche mieten und kautionen des hauses gehen auf ein sperrkonto, davon werden die raten des hauses bezahlt,und da können sie angeblich nicht ran.
nun behaupten sie,ohne die quittung könnten sie mir die kaution nicht zurückzahlen..sind ja nur schlappe 1125 euro .

ist das alles rechtens??

2 Kommentare zu „Vermieter will Kaution nicht zurückzahlen”

Berthelstal Experte! 08.11.2009 08:44

Sie machen das am besten über einen Anwalt, da Sie vielleicht doch Klage erheben müssen.
Die verlorengegangene Quittung dürfte nicht das Problem sein, denn im Vertrag ist alles korrekt und genauestens fixiert, sodaß die damalige Schlüsselübergabe eben nur unter der Bedingung der Kautionszahlung erfolgt ist und damit Beweis genug, daß Sie die Zahlung geleistet haben. Das Sperrkonto des Vermieters interessiert Sie überhaupt nicht, ist im Vertrag nicht genannt und würde auch gegen das Gesetz verstoßen.

edy Experte! 08.11.2009 18:08

Hallo sweetgirl ,
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit
eines Mahnbescheides, dieser wird über
das zuständige Amtsgericht beantragt.
Kosten ca. 23€, diese Kosten können gleich
auf die Forderung aufgeschlagen werden.

Vorgehensweise im Internet "Mahnbescheid" oder beim Amtsgericht anrufen,die Mitarbeiter z.B.bei
unserem AG sind sehr hilfsbereit.

lg
edy

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