gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierungsverpflichtungen des Vermieters

Mein Mann und ich würden gerne in ein kleines Häuschen umziehen. Der Vermieter wäre eine Wohnungsbaugesellschaft die hunderte dieser Häuser besitzt. Dieses Haus ist 1930 erbaut und sehr Renovierungs-/Sanierungsbedürftig. Meine Frage ist, ob der Vermieter verpflichtet ist Renovierungsarbeiten/Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. D.h. z.B. Boden, Sanitärbereich, Heizung, Flur? Gibt es zu solchen Arbeiten eine Richtlinie zu was der Vermieter gesetztlich verpflichtet ist und wenn ja wo?
Es ist dringend, da wir uns bis nächste Woche entschieden haben müssen.
Grüße und schon jetzt Danke für eine hoffentlich für uns positive Antwort.
Gine

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