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Steff66 hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle!

Zum Thema "Kinderlärm" gibt es ja bereits einige Einträge hier. Leider konnte ich keinen Fall finden, der unserem ähnlich ist. Daher beschreibe ich einfach einmal unseren Fall und hoffe, dass hier jemand weiterhelfen kann:

In dem Haus, in dem wir (Ich, meine Lebensgefährtin und meine zwei Kinder 13 + 15J) wohnen gibt es drei Parteien. Wir wohnen im Erdgeschoss und sind die einzigen Mieter. Die beiden anderen Wohnungen über uns sind Eigentums-wohnungen, die von den Eigentümern bewohnt werden. Wir wohnen hier seit etwas mehr als fünf Jahren. Von Beginn an herrscht im Haus eine eher unterkühltes Verhältnis. Keine Gelegenheit, die ungenutzt blieb uns wissen zu lassen, dass wir "nur" Mieter sind! Bis vor etwa einem Jahr war das aber kein großes Problem für uns.

Vor etwa einem Jahr begann unser Lärm-Marthyrium. Unsere Nachbarin über uns ist eine ältere Frau (ca. Ende 50 - Anfang 60), mit der wir kaum Kontakt hatten und die man in den ersten vier Jahren eigendlich nicht wirklich wahrgenommen hat. Sie hat eine Tochter, die ein Kleinkind von heute etwa 3,5 Jahren hat.
Seit einem Jahr ist dieses Kind an jedem Wochenende im Haus. Grundsätzlich finde ich es gut, wenn sich Omas um ihre Enkel kümmern. Leider scheint der kleine da oben "Narrenfreiheit" zu haben!
Von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend ist Terror angesagt. Abends geht das zum Teil bis fast 24:00 Uhr (an allen drei Tagen!) und morgens geht es so ab etwa 5:45 bis spätestens 06:30 Uhr los.
Einmal von dem Geschrei abgesehen, von dem ich auch sagen würde, dass es "hausgemacht" ist, fliegen da Stühle und ähnliches, es wird Ball gespielt (hört sich manschmal an wie eine Bowling-Kugel, die über Fliesen rollt), Bobby-Car (oder ähnliches) gefahren, Nachlauf gespielt, usw.!

Am Anfang haben wir noch versucht unsere Nachbarin im direkten Gespräch zu bitten doch etwas mehr Rücksicht zu nehmen, insbesondere was die Uhrzeiten angeht. Ich habe lediglich am WE die Möglichkeit auszuschlafen und meine Partnerin arbeitet als Krankenschwester im Schichtdienst und muss morgens oft schon um 04:30 uhr aufstehen! Sie hat sich auf kein Gespräch eingelassen und lediglich darauf hingewiesen, dass Sie sich in IHRER Wohnung nicht einschränken lässt. Auch jeder Vermittlungsversuch unserer Vermieterin wurde abgeblockt. Auf unser klingeln an ihrer Wohnungstür, wenn es mal wieder zu heftig wurde (und das wurde es sehr oft!!) hat sie reagiert, indem sie die Polizei rief und sich beschwerte, dass wir sie mit unseren Klingeln belästigen und nötigen würden. Kurz darauf bekamen wir ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, der uns mitteilte, dass sich unsere Nachbarin durch unseren "Klingelterror" gestört fühlt und dass dieser sie krank machen würde. Er forderte uns auf ihre Klingel nicht mehr zu betätigen, da dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde!

Mittlerweile haben wir auch einen RA eingeschaltet, der uns aber wenig Hoffnung macht. Wir müssten die Lärmbelästigung durch Messungen nachweisen, um dagegen vorgehen zu können. Er will jetzt mal ein "freundliches aber bestimmtes" Schreiben an die Gegenpartei aufsetzen. Allerdings sagt er auch, dass man niemanden ohne Justiz zur Vernunft zwingen kann und dass auch das schwierig sein, weil die Gerichte heutzutage eher "pro-Kind" urteilen würden.

So, nun meine Fragen:
- Muss man den Lärm eines Kindes, dass
hier nicht wohnt, sondern nur zu Besuch
ist, in dieser Intensität und zu diesen für
ein Kind in dem Alter ungewöhnlichen
Zeiten wirklich hinnehmen?

- wie kann man denn den Lärm messen?
Wer macht sowas und was kostet das?

- Hat jemand noch eine andere Idee, außer
Ausziehen, wie man das Problem angehen
könnte? Ich hab auch schon daran gedacht
das Jugendamt einzuschalten, weil ich
den Eindruck habe, dass die Oma mit
ihrem Enkel absolut überfordert ist! Das
würde allerdings so aussehen, dass ich
hier ein Amt zu MEINEN Zwecken
missbrauchen würde!

Vielen Dank fürs lesen des langen Textes und für evtl. Tipps und Hinweise!

Gruß,
Steff

2 Kommentare zu „Lärmbelästigung durch Besucherkind”

Balkonexperte Experte! 12.06.2010 13:45

Ihr Ansprechpartner ist einzig und allein Ihr Vermieter dieser Wohnung. In der Regel gibt es zu jedem Mietvertrag auch eine Hausordnung, die dann auch für die anderen Parteien gültig ist.

Schauen Sie bitte dort, in welchen Zeiten Ruhe zu herrschen haben. Und das gilt auch für Ballspiele und Bobbycartfahrten in der Wohnung.

Führen Sie ein Lärmprotokoll, in dem Sie festhalten zu welchen Zeiten Sie welchen Lärm aushalten müssen. Dieses Protokoll, in dem dann sinnigerweise nur die laut Hausordnung genannten Ruhezeiten vermerkt werden, halten Sie Ihrem Vermieter unter die Nase und kündigen gleichzeitig eine Mietminderung an, wenn sich die Zustände nicht bessern.

P.S. Gleichzeitig sollten Sie prüfen, wie bei Ihnen die Nebenkosten abgerechnet werden, nach Wohnfläche oder Personenzahl. Im ersteren Fall sind Ihnen die Hände gebunden. Bei der Abrechnung nach Personen müsste dieser Dauergast mitberücksichtigt werden.

Steff66 12.06.2010 17:04

Hallo Balkonexperte,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine vermieterin möchte ich nur ungern angehen. Zum einen ist sie ja bisher wirklich bemüht das Problem zu lösen, läuft nur leider genauso gegen eine Wand aus Ignoranz und zum anderen verstehen wir uns seh gut mit ihr. Sie hat in der beschriebenen Haussituation auch nicht wirklich etwas zu lachen, da sich die beiden anderen Parteien zumeist einig gegen sie stellen.

Im Mietvertrag sind keine Ruhezeiten festgehalten. Es gibt auch keine Hausordnung. Bisher waren sich die Eigentümer darin einig, dass man auch ohne auskommt. Scheint ein Trugschluss zu sein! :-(

Ein Lärmprotokoll führen wir jetzt seit einigen Tagen. Das Problem das ich darin sehe ist, dass die Nachbarin anschließend ja nur behaupten muss, dass das Protokoll nicht stimmt. Also, wie beweise ich denn sowas? Insbesondere, da ich aufgrund der Schichtarbeit meiner Lebensgefährtin oft auch alleine zu hause bin!

Das mit der Nebenkostenabrechnung ist ein guter Tipp. Wir rechnen tatsächlich nach Personenzahl ab und der Dauerbesuch unserer nachbarin ist nicht berücksichtigt. Das sollte er aber wohl, da er tatsächlich nicht nur am WE da ist! Muss ich da auch beweisen wann der Knirps da war und wie wird der denn dann reingerechnet?

Nochmal vielen Dank für die Unterstützung!

Gruß.
steff

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