Berthelstal
08.02.2010 16:12
Sofern im Mietvertrag nicht generell die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt ist, bedarf jede Untervermietung der Erlaubnis des Vermieters ( § 540 BGB).
vic-husti
09.02.2010 15:00
Vielen Dank =)
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