gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung Der Mieter kann kündigen
Der Mieter kann kündigen- mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn im Mietvertrag keine anderen Regelungen getroffen sind und
- nach Mieterhöhungsverlangen
Der Mieter kann fristlos kündigen
- bei Nichtgewährung des Gebrauchs und
- bei Gesundheitsgefährdung
Der Vermieter kann kündigen
- unter Einhaltung der Fristen nach der Wohndauer und
- bei berechtigtem Interesse
durch schuldhafte Verletzung vertraglicher Vereinbarungen durch den Mieter und bei
Eigenbedarf
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Vermieter muß diese begründen.
Antworten
antwort von administrator am
Hallo,mein Vater ist im Dez. verstorben. Mietvertrag ist von 1968 mit 8 wöchiger Kündigungsfrist.
Bei anderen Mietern habe ich gehört, daß in diesem Sonderfall die Wohnung innerhalb von 4 wochen übergeben werden kann.
Wie ist die rechtslage
