gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung Der Mieter kann kündigen

Der Mieter kann kündigen

- mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn im Mietvertrag keine anderen Regelungen getroffen sind und
- nach Mieterhöhungsverlangen

Der Mieter kann fristlos kündigen

- bei Nichtgewährung des Gebrauchs und
- bei Gesundheitsgefährdung

Der Vermieter kann kündigen

- unter Einhaltung der Fristen nach der Wohndauer und
- bei berechtigtem Interesse

durch schuldhafte Verletzung vertraglicher Vereinbarungen durch den Mieter und bei
Eigenbedarf
Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Der Vermieter muß diese begründen.
Stichwörter: mieter + kündigen + kündigung

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,
mein Vater ist im Dez. verstorben. Mietvertrag ist von 1968 mit 8 wöchiger Kündigungsfrist.
Bei anderen Mietern habe ich gehört, daß in diesem Sonderfall die Wohnung innerhalb von 4 wochen übergeben werden kann.
Wie ist die rechtslage

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