Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtums im Beweggrund?
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Kann eine Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags wegen eines Irrtums im Beweggrund angefochten werden?
Nein. Der sogenannte Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung der Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags.