gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovieren oder nicht

Hallo,

Kann uns jemand helfen?

Muss die Wohnung bei Rückgabe renoviert werden, wenn im Mietvertrag einerseits festgehalten ist, dass die Wohnung nicht renoviert übergeben werden muss, andererseits aber festgehalten ist, dass schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen?

Ausserdem:

Wenn der Mietvertrag unserer vormieterin bereits beendet ist, wir zwar bei der Hausverwaltung als Nachmieter vorgeschalgen sind, aber den Mietvertrag noch nicht unterschrieben haben: Wie weit sind wir an diesen Vertrag gebunden? Wir haben schon Miete überwiesen, aber wie gesagt, eben noch keinen Vertrag unterschrieben.
Es geht hier eben darum, dass wir erst dachten: "Toll, wir müssen die Wohnung nicht renoviert übergeben", jetzt aber wegen der Schönheitsreperaturen Bedenken haben, dass wir diese Wohnung doch renovieren müssen. Insbesondere, da die Wohnung im Moment eigentlich renoviert werden müsste.

Danke für schnelle Rückmeldungen
Philip
Stichwörter: renovieren

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