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sweetceylangoz hat diese Frage gestellt
Hallo ich bin im Juli 2007 in meine jetzige Wohnung gezogen, zu dem Zeitpunkt, war ich Single und hatte weder vor einen Partner zu haben noch Mutter zu werden doch 2008 wurde ich dann Mutter und habe mich 2009 vom Kindsvater getrennt, da dieser mich Schlug und Mißhandelte dieser ging dann in Haft, nun wird er im Juli 2010 aus der Haft entlassen und ich muss um mein Leben und das Leben meiner Tochter bangen noch dazu ist die Wohnung für uns zu klein.Diese Entwicklung war für mich bei Vertragsabschluß nicht vorher zu sehen und nicht geplant. Mein Mietverhältnis ist zwar auf unbestimmte Zeit geschlossen aber höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen, also erst im Juni 2011 kündbar. Ich habe meinen Vermieter um einen Aufhebungsvertrag gebeten, dieser teilte mir dann mit das ich ihm 3 ausschließlich Alleinstehende Damen gleichtwertige Nachmieter stellen soll, was generell nicht das Problem ist. Zudem soll ich eine Verwaltungsgebühr von 415 Euro der Kaltmiete entsprechend zahlen. Ist das rechtens angesichts der Gründe die ich habe meinen Wohnraum zu wechseln, kann er von mir Verlangen den Mietvertrag aufrecht zu halten, wenn ich seiner Forderung nicht nachgebe? Desweiteren übernahm ich die Wohnung in einem unrenovierten Zustand erhielt dafür vom Vormieter eine Monatmiete kostenfrei wohnen und einen Kühlschrank, meine jetzigen Wohnungsinteressenten sind ebenfalls bereit gegen einen Monat frei Miete und Überlassung von Inventar die Wohnung selbst zu renovieren, der Vermieter aber nicht damit einverstanden ist und von mir verlangt einen Maler zu beauftragen das die Wohnung dann perfekt gemalert übergeben wird. Kann er das verlangen ??

2 Kommentare zu „Brauche dringend Rat biiiittteee”

edy Experte! 06.05.2010 12:46

Hallo sweetceylangoz,
Die Gründe dürften nicht ausreichen um
das Mietverhältniss vorzeitig zu beenden.
Bei einem Aufhebungsvertrag kann der
VM schon Bedingungen stellen.
Die Nachmieter könnten doch vor ihrem
Einzug renovieren und dieses Problem wäre
gelöst.
Einen Maler verlangen kann der VM nicht.
Ihr habt die Möglichkeit,selbst zu renovieren.

lg
edy

Balkonexperte Experte! 15.05.2010 16:30

1. Nachmieter muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn dies im Vertrag vereinbart ist.

2. Das Renovieren schulden Sie dem Vermieter, wenn es denn so im Mietvertrag vereinbart ist. Diese Pflicht können Sie nicht einfach übergehen.

3. Die Renovierung muss nicht zwangsläufig ein Fachmann vornehmen. Das kann der Vermieter nicht verlangen.

4. Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist eine Frechheit und völlig überzogen. Aber da der Vermieter am längeren Hebel sitzt, sollten Sie sich mit ihm arrangieren.

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