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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in unserem Mietvertrag steht, dass wir unsere Miete bar bezahlen müssen. Nach schlimmen verbalen Angriffen durch unsere Vermieter hatten wir diese gebeten, uns ihre Bankverbindung zur pünktlichen Überweisung zu geben, da wir jedem Kontakt mit den Vermietern aus dem Weg gehen wollten. Unsere Vermieter haben auf Barzahlung bestanden.

Nun kam der Vermieter gestern (Sonntag) früh an unsere Wohnungstür (die Vermieter wohnen im selben Haus) und fragte, ob wir denn die Miete nicht bezahlen wollten. Wir boten ihm an, die Miete sofort dort bar entgegenzunehmen. Er verweigerte die Annahme und ordnete an, dass wir runter zu seiner Wohnung zu kommen hätten.

Als wir nachmittags Besuch von Verwandten hatten, gingen wir dann runter, um die Miete zu bezahlen, weigerten uns aber, in die Wohnung der Vermieter zu kommen und wollten das Geld an der Wohnungstür abgeben. Die Vermieter haben uns daraufhin sofort wieder aufs Übelste beschimpft und die Annahme der Miete an der Tür verweigert.

Wir haben es dann im Laufe des Tages noch zweimal versucht, immer mit dem gleichen Resultat und neuen verbalen Angriffen.

Leider haben wir außer unseren Familienangehörigen keine Zeugen (diese haben jedoch jedes Wort mitangehört).

Die Vermieter möchten uns nun wegen Nichtbezahlen der Miete aus der Wohung klagen.

Was können wir nun machen? Kann der Vermieter uns dazu zwingen, die Miete in seiner Wohnung abzugeben? Darf er die Annahme an der Wohnungstür verweigern?

(Im Mietvertrag steht nur, dass die Miete bar gezahlt werden muss.)

Viele Grüße
Tec
Stichwörter: verweigert + annahme + miete + vermieter

3 Kommentare zu „Vermieter verweigert Annahme der Miete”

fin Experte!

Sie hatten hier ja schon einmal gepostet. Denke, dass Mietverhältnis ist so zerrüttet, dass Sie besser nach einer anderen Wohnung Ausschau halten.
Wenn es denn nun so ist, dass der Vermieter gar die Mietzahlungsannahme verweigert (natürlich muß er das annehmen wenn Sie ihm das geben wollen. Wo spielt keine Rolle), dann bitte einen Verrechnungsscheck in seinen Briefkasten unter Zeugen werfen. Oder per Einschreiben mit der Post diesen Mietscheck versenden.
Anders geht es wohl nicht mehr.

Susanne Experte!

Die Miete durch einen Dritten in bar übergeben wäre auch eine Möglichkeit.
Mal bei der Post nachfragen! Oder durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, kostet allerdings extra-stellt sich die Frage, ob der VM durch sein Verhalten die Mehrkosten tragen muss.
Entweder umziehen oder einen Anwalt einschalten.

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

der Vermieter ist nicht berechtigt, die Annahme der Miete an der Wohnungstür zu verweigern. Tut er es dennoch, befindet er sich in Annahmeverzug, Dieser schließt einen Schuldnerverzug aus, so dass keine Kündigungsmöglichkeit besteht.

Tipp:

Vermieter zur Entgegennahme des Geldes schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Verweigert er immer noch nachweislich die Annahme, kann die Miete mit erfüllender Wirkung beim örtlich zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern

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