gefragt von administrator am 30.11.1999
Eigentumswohnung
Ungeziefer: Wenn in der Mietwohnung unerwünschte „Hausgenossen“ auftreten, möchte der Mieter gern wissen, worum es sich handelt und wie man Abhilfe schafft. Ein Beitrag aus dem MieterJournal gibt Tipps und nennt Adressen für kompetente Hilfe. Befallen Mäuse die Wohnung, kann der Mieter wegen Gesundheitsgefährdung zur fristlosen Kündigung gem. § 544 (jetzt § 569 Abs.1) BGB berechtigt sein (AG Berlin-Tiergarten 6 C 177/97, Urteil vom 30.1.1997). Ebenso bei vergeblicher Bekämpfung eines Katzenfloh-Befalls (AG Bremen 25 C 180/99, Urteil vom 30.6.1999). - Mieteminderung bei erheblichem Mottenbefall. Ungeziefer – Sind Kosten der Ungezieferbekämpfung als Betriebskosten umlagefähig?Untermiete: siehe Stichwort Untervermietung
Unterschrift: siehe Stichwort Schriftform
