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Elternbürgschaft
Übernehmen Eltern die Bürgenhaftung für die „rechtzeitige Zahlung“ des monatlichen Mietzinses der Wohnung, deren Mitmieter im Rahmen einer Wohngemeinschaft ihr Kind ist, so erstreckt sich die Haftung mangels abweichender Vereinbarung auf die Gesamtmiete. Die Bürgschaftshaftung ist - ggf. unter Anrechnung einer bezahlten Kaution - auf den zulässigen Kautionshöchstbetrag dreier Monatsmieten beschränkt. (LG Kassel, Urteil vom 19.12.1996 -1 S613/96)