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Timme1982 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe folgendes Problem:

In der Betriebskostenabrechnung beträgt der Gesamtschlüssel für die Wasserkosten 342[m³]. Mein Umlagenschlüssel beträgt davon 98 [m³]. Jetzt hat der Vermieter aber von den Stadtwerken eine Rechnung über ca. 500 m³ bekommen und will diese Kosten abwälzen. Sprich, er teilt die Kosten für die 500 m³ durch 342 und multipliziert sie erst dann mit meinem Umlagenschlüssel. Irgendwo ist halt Wasser verloren gegangen...?! Dadurch liegen die Kosten knapp 1€ über den tatsächlichen m³ Preis.
Darf der Vermieter dies und was kann ich tun?
Vielen Dank im voraus.
Stichwörter: Umlagenschlüssel

1 Kommentar zu „Nachzahlung”

MichaRecht Experte!

Hallo Timmel1982,
ja der Vermieter darf die Verluste einfach umlegen. Allerdings würde ich mal nachfragen wo die 158 m³ Wasser hin sind.
Manchmal ist die Erklärung einfach zB. das die Wasserwerke nicht abgelesen haben und nur schätzen oder es die erste korrekte Ablesung seit Jahren war oder die Wasserzähler in den Wohnungen sind zu alt und es treten größere Differenzen auf. Die Differenzen betragen normalerweise bis max 5% der Summe der Unterzähler zum Zähler der Wasserwerke. Das wären bei Euch 25 m³.
Last Euch wenn es keine plausible Erklärung gibt die Ablesebescheinigung der Wasserwerke der letzten 2 Ablesungen zeigen inklusive Rechnung.
MfG
MichaRecht

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