gefragt von administrator am 30.11.1999

DDR; Betriebskosten

Auch bei einer Betriebskostenabrechnung für preisfreien Wohnraum sind die Rechnungs- und Zahlungsdaten in der Abrechnung anzugeben. Führt der Vermieter eine Baumaßnahme durch, ohne das aus der Hausleitung entnommene Bauwasser mit einen Zwischenzähler erfassen, so braucht sich der Mieter nicht mit einem pauschalen Abzug bei den
Stichwörter: betriebskosten + ddr

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