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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
also, ich habe noch einen alten bruttomietvertrag, habe auch nie eine nebenkostenabrechnung bekommen. jetzt sind einzelwasserzähler im haus eingebaut worden und die anderen mieter dürfen ihre miete um den wasserbetrag kürzen. mir wurde gesagt, daß ich das nicht dürfte, weil ich einen bruttomietvertrag habe. da ich ab jetzt meine wasserrechnung selbst bezahlen muß kommt das doch einer mieterhöhung gleich. ist das alles so in ordnung, oder kann ich auf einer kürzung der miete bestehen?
Stichwörter: nebenkosten + bruttomietvertrag

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