gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizkosten für Vermietergarage

Hallo,

kann mir denn niemand eine Auskunft geben? Dürfen die Heizkosten für die beheizte Garage des Vermieters auf die Mietparteien umgelegt werden? Die Garage befindet sich im Haus, ist also nicht freistehend? Müssen nicht die Kosten für alle anderen Parameter wie Versicherungen, etc. auch über die Fläche der im Haus befindlichen Garagen umgelegt werden?

Dank+Gruss

A. Hirsch
Stichwörter: heizkosten + vermietergarage

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