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tessieblau hat diese Frage gestellt
Hallo! Wir haben folgendes Problem: Wir wohnen in einer Eigentumsanlage mit 7 Stockwerken in der 6. Etage. Das Haus verfügt über einen Fahrstuhl, der sich mittels eines Schlüssels vergrößern lässt. Nun bekommen wir im Juli eine Möbellieferung und haben die Hausverwaltung gebeten, uns den Schlüssen für die Vergrößerung der Kabine auszuhändigen. Dieses Ansinnen wurde uns abgelehnt. Begründung: Der Fahrstuhl sein ausschließlich für Personentransport vorgesehen, die Erweiterung nur für Krankentransporte. Des weiteren befürchte man durch den Möbeltransport eine Überlastung des Fahrstuhls. Technische Info: der Fahrstuhl ist für max. 450 kg vorgesehen. Meine Fragen:

1. Ab welcher Geschosshöhe muss ein Personenaufzug vorhanden sein?
2. In Ermangelung eines gesonderten Lastenaufzuges: Darf die Benutzung für den Möbeltransport untersagt werden?
3. Wenn der Fahrstuhl auch für KRankentransporte vorgesehen ist, muss dann nicht JEDER Bewohner der oberen Etagen aus Sicherheitsgründen einen Schlüssel für die Vergrößerung der Kabine haben, um im Falle eines Noteinsatzes ohne Verzögerung den Fahrstuhl erweitern zu können?

Wer hat Tipps für mich?

Alles in Allem ist die Haltung der Hausverwaltung m.E. willkürlich abgehalten. Damit ich "Material" zum Kontern habe, wäre ich für schnelle Beiträge sehr sehr dankbar.

Einen sonnigen Montag wünscht Euch

Tessieblau

6 Kommentare zu „Fahrstuhlnutzung”

edy Experte! 22.05.2012 00:19

Hallo,
1.Es ist doch einer vorhanden.
2.er ist doch nur für Personen
3,möglich steht denn ein Krankentransport an?
lg
edy

tessieblau 30.05.2012 10:19

Moin Edy,

nein, es steht kein Krankentransport an. hatten aber vor 2,5 Jahren den Fall eines Noteinsatzes in unserem Haushalt (schwere Nierenkolik) und der Patient musste stehend ins EG fahren, weil niemand da war (und auch nicht durch Aushang ersichtlich war), der die Erweiterung hätte aufschließen können. Ferner haben wir im Baurecht gestöbert. Gem. des dort aufgeführten § 35 Abs. 1 muss in einem Wohnhaus unserer Höhe der Fahrstuhl in der Lage sein, u.a. auch Lasten zu transportieren. Nach meinem Rechtsverständnis sind auch sperrige Gegenstände als Lasten einzuordnen. Diese können aber nur unter Inanspruchnahme der Erweiterung transportiert werden.
Wir werden jetzt eine rechtliche Vorprüfung über einen Anwalt veranlassen und ggf. weitere Schritte gehen.

tessieblau 30.05.2012 10:21

noch ein Zusatz:
Der Fahrstuhl ist zugelassen für 6 Personen/450 kg Gewicht. Das deutet doch schon auf die Fähigkeit einer "Mischnutzung" hin.

GerdIsmaning 30.12.2018 12:57

Hallo Tessieblau,
Wir haben in unserer Wohnanlage das gleiche Problem wie vorab geschildert.
Hat zwischenzeitlich eure rechtliche Vorprüfung eine Antworten auf die offenen Fragen gegeben.
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Grüße GerdIsmaning

GerdIsmaning 30.12.2018 12:57

Hallo Tessieblau,
Wir haben in unserer Wohnanlage das gleiche Problem wie vorab geschildert.
Hat zwischenzeitlich eure rechtliche Vorprüfung eine Antworten auf die offenen Fragen gegeben.
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Grüße GerdIsmaning

GerdIsmaning 30.12.2018 12:58

Hallo Tessieblau,
Wir haben in unserer Wohnanlage das gleiche Problem wie vorab geschildert.
Hat zwischenzeitlich eure rechtliche Vorprüfung eine Antworten auf die offenen Fragen gegeben.
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Grüße GerdIsmaning

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