gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsfrist
Wie seht ihr die Kündigungszeit eines Altmietvertrages von 1969, in dessen Mietvertrag folgendes steht:"§ 2: Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung der [b:aa27e]gesetzlichen Frist[/b:aa27e] gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen zu jedem anderen Zeitpunkt beendet werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der zurückgelegten Wohndauer."
Der Vermieter besteht auf 1 Jahr Kündigungsfrist und Zahlung
Der Hinweis auf die gesetzliche Frist in §2 deutet m.E. auf die gültige und nicht veraltete Rechtssprechung hin.
Der Hinweis, daß die gesetzliche Kündigungsfrist nach der zurückliegenden Wohndauer berechnet wird, weist auf alte Rechtssprechung hin.[/b]
