gefragt von tina271169 am 09.07.2008

Mei , hört das denn nie auf ????????

Hier bin ich wieder:-(( Jetzt hab ich die nächste Frage: Meine Vermieter haben sich scheiden lassen, sind bis zur Vermögenstrennung noch beide Eigentümer. Jetzt will der eine Eigentümer ständig in das von mir gemietete Haus rein und der andere Eigentümer verbietet mir ihn rein zu lassen !! Also jetzt die erste Frage ich habe die Miete immer bar gegen Quittung einem Eigentümer gegeben jetzt will der andere Eigentümer die Hälfte der Miete wie schaut das rechtlich aus eigentlich ist das doch deren Problem oder?? Muß ich einen der Eigentümer alleine ins Haus lassen wenn ja muß sich der anmelden oder kann der einfach just for fun vorbei kommen ??
Stichwörter: eigentmer + haben + lassen + scheiden + sich

Antworten

antwort von Rabe am 18.07.2008
Hallo tina271169,

erstmal meine tief empfundene Anteilnahme.

Es sind beide noch Eigentümer, also haben beide unabhängig von einander das Recht das Haus zu besichtigen. Dies allerdings nur nach rechtzeitiger Voranmeldung und nicht mal so just for fun. Leider schweigt sich das Gestz darüber aus, was es mit "rechtzeitig" meint. Im Allgemeinen geht man aber von einem Tag Voranmeldung als rechtzeitig aus.
Zum Problem Mietzahlung würde ich empfehlen bei der Bank ein Extrakonto einzurichten auf das Sie die Miete einzahlen oder aber einen Anwalt aufzusuchen der als Treuhänder fungiert. Damit sind Sie sicherlich auf der sichereren Seite.

Grüßle Rabe

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