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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich wohne seit knapp 9 Jahren in einer Wohnung, die ich nun gekündigt habe. In meinem Mietvertrag steht folgende Klausel:
„Bei Auszug ist der Teppichboden in vollständig gereinigtem und einwandfreiem Zustand an den Vermieter zu übergeben. Sollte der Boden beschädigt sein, so ist ein neuer Boden in gleicher Qualität und gleicher Farbe neu zu verlegen.“
Der Teppichboden hat in den letzten Jahren ziemlich gelitten. Neben den normalen Abnutzungsspuren existieren auch Flecken und einige Brandlöcher, die sich nicht wegdiskutieren lassen.
Meine Frage:
Muss ich einen komplett neuen Teppichboden verlegen, oder muss nicht auch die Abnutzung, die ja in der Verantwortung des Vermieters liegt, irgendwie anteilig berechnet werden. Ansonsten würde der Vermieter ja gar nicht für die Abnutzung aufkommen müssen.
Mit freundlichen Grüßen, amien
Stichwörter: neuer + teppichboden + auszug

2 Kommentare zu „Neuer Teppichboden bei Auszug”

Susanne Experte!

Hast Du eine Privathaftpflicht? Die würden die Kosten, die für Schadenersatz in Frage kommen, übernehmen.

Ich denke, die Klausel ist dahingehend ungültig, dass der VM unabhängig vom Zeitwert einen neuen Belag haben will. Darauf hat er keinen Anspruch. Weiterhin ist bei Dir zu sagen, dass der Zeitwert Deines Teppichs wohl eher gegen Null tendiert. Der VM hat lediglich Anspruch auf Schadenersatz, aber nicht auf einen neuen Teppich!

Ghostraider Experte!

Da durch die Brandlöcher Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt haben sind Sie dem Vermieter Schadenersatzpflichtig.

Also hat er Anspruch auf einen neuen Teppich.
Sie sollten den Vermieter bitten die Rechnung des alten Teppichs vorzulegen und von diesem Betrag ziehen Sie 90 % ab und mit dem was Sie noch zu zahlen haben kann der Vermieter sich einen neuen Teppich kaufen.

Teppichböden haben eine Lebenserwartung von 10 Jahren und pro Jahr ein Wertverlust von 10 %


Gruß
ghost

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