Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
mOnI1072 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen bei uns stellt sich folgendes Problem dar:Als wir unsere neue Wohnung bezogen haben öffneten wir zum erstenmal unseren Briefkasten.Darin lag eine Mahnung von unserem Energieanbieter.Für den Zeitraum,ab dem letzten Vormieter bis zu unserem Einzug.Das heißt das unsere Vermieter uns ohne Ablesung dort angemeldet hatten.Müssen wir die Rechnung bezahlen?

3 Kommentare zu „Stromanmeldung”

Bladder Experte! 24.08.2011 14:34

Für den oben genannten Zeitraum waren Sie kein Verbraucher sondern der Vermieter. Daher sollten Sie die Mahnung einfach an den Vermieter weiter geben und dem Energieversorger darüber eine Nachricht zukommen lassen.

mOnI1072 24.08.2011 14:41

Gilt dies auch wenn wir vorher renoviert haben,auch im Auftrag des Vermieters??

Berthelstal Experte! 24.08.2011 16:06

Und was im Auftrag vereinbart????
Kann hier niemand wissen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.