gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasserschaden - Mitteilungspflicht und Handwerker

Hallo zusammen!

Heute Morgen kam die Mieterin der Wohnung unter uns und sagte, sie hätte in ihrem Bad Wasserflecken und Tropfen an der Decke gehabt. Sie habe dies bereits am Vorabend festgestellt.

Die Vermieterin wurde am Nachmittag informiert und weigert sich nun einen Handwerker zu rufen. Wenn dann müssten wir einen Notdienst selbst bezahlen, da der Schaden zu spät gemeldet wurde. Weiter hat sie nichts veranlasst, außer uns zu verbieten die Dusche zu nutzen.

Kann die Vermieterin verlangen, dass wir nicht duschen dürfen?
Kann sie sich darauf berufen, dass der Schaden zu spät gemeldet wurde (es war nicht akut - es steht noch nichteinmal fest, woher das Wasser bei den unteren Mietern kommt) und deswegen keine Handwerker rufen?

Danke für die Hilfe :-)

Antworten

antwort von Ghostraider am
Ein verspätetes melden ist wenn es Tage oder Wochen später ist und nicht am anderen Tag.
Die Vermieterin muss sofort handeln und kann dabei um größeren Schaden zu verhindern das Duschen untersagen.
Aber nicht über Tage und Wochen bis es Ihr einfällt mal einen Handwerker zu rufen.

Ich würde sofort schriftlich den Schaden melden mit einer Fristsetzung von 3 Tagen.
Danach nochmals mit 2 Tagen und dann einen Handwerker bestellen und die Rechnung über die Miete verrechnen.

Gruß
ghost

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