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Grundsteuer

 casi4711 hat diese Frage am 24.06.2009 gestellt
Meine Frage: Wann kann ein Vermieter die Grundsteuer umlegen. Ich habe gelesen, dass hierzu im Vertag eine quadratmetermässige Umlage auf die Wohnfläche vereinbart worden sein muss (nach Berliner Grundsatzurteil). Davon steht bei mir im Vertrag nichts, lediglich der Satz:

Der Mieter hat auf die Betriebskosten (in Grundsteuer enthalten) und Heizkosten Nebenkostenvorrauszahlungen in Höhe von... zu leisten.

Weiter heisst es: Soweit welche bestehen richtet sich der Umlegungsmaßstab nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Reicht das aus?

danke i.v.

Casi
Stichwörter: grundsteuer

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