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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hätte mal folgende Frage.
Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung am 19.02.05 erhalten und heute 02.03.05 darauf eine Mahnung erhalten, das wir noch nicht gezahlt haben.
Darf ein Vermieter einfach nach ein paar Tagen eine Mahnung auf den Rechnungsbetrag schreiben. Ich bin es eigentlich im kaufmännischen gewöhnt das man dem zahlenden 3 bis 4 Wochen Zeit läßt.
Wäre klasse wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß Michael
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + mahnung

2 Kommentare zu „Mahnung auf Nebenkostenabrechnung”

Gast Experte!

scheinbar hat der Vermieter gerade einen finanziellen Engpass, die feine Art ist das jedenfalls nicht.

Ich würde den Spieß umdrehen und erstmal zu einigen Punkten der Abrechnung nachfragen...

... dann würde ich mir Kopien der Belege zeigen lassen ...

... dann würde ich die sicherlich enthaltenen Fehler anmeckern und um eine korrigierte Abrechnung bieten.

... wenn dann das Geld vom Lohnsteuerjahresausgleich kommt würde ich eventuell den Betrag überweisen, außer wenn gerade die Urlaubszeit ansteht, dann würde ich noch bis zum Weihnachtsgeld warten <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Ne, im Ernst: 4 - 6 Wochen sollte der Olle einem schon Zeit lassen, die Abrechnung in Ruhe prüfen zu können bzw. prüfen lassen zu können

Gast Experte!

Danke für deine Antwort.
Aber gesetzlich einzuhaltende Mahnfristen gibt es nicht?

Frage nur da ich annehmen muß das der Vermieter bald die 2.Mahnung schickt.

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