gefragt von administrator am 30.11.1999

Dach undicht, Wände feucht

Die Schornsteineinfassung ist undicht, Regen läuft am Schornstein entlang nach unten in die angrenzenden
Wände von Schlafzimmer und Kleiderzimmer.
Ich hab das erst gemerkt, als sich Schimmel unter der gerade erst neuen Tapete zeigte.

Der Vermieter lässt das nun abdichten - mit dieser Rechnung habe ich auch nichts zu tun.
Kann man das erneute Tapezieren dem Vermieter in Rechnung stellen ?
Evtl. Mietminderung ?

Der Schimmelbefall ist sehr gering, aber andererseits schläft man ja auch in dem Zimmer.
Stichwörter: dach + feucht + undicht + wände

Antworten

antwort von Susanne am
[quote="KAL":4cdf7]Die Schornsteineinfassung ist undicht, Regen läuft am Schornstein entlang nach unten in die angrenzenden
Wände von Schlafzimmer und Kleiderzimmer.
Ich hab das erst gemerkt, als sich Schimmel unter der gerade erst neuen Tapete zeigte.

Der Vermieter lässt das nun abdichten - mit dieser Rechnung habe ich auch nichts zu tun.
Kann man das erneute Tapezieren dem Vermieter in Rechnung stellen ?
[color=#FF0000:4cdf7]Ja[/color:4cdf7]
Evtl. Mietminderung ?
[color=#FF0000:4cdf7]Warum? Der Mangel ist doch nun behoben[/color:4cdf7]
Der Schimmelbefall ist sehr gering, aber andererseits schläft man ja auch in dem Zimmer.[/quote:4cdf7]

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