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Heizölpreis

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Mieter A ist vor Jahren in ein Haus eingezogen und der Vermieter hatte den Tank voll gefüllt. Nach 5 Jahren wurde das Haus in ein Zweifamilienhaus umgewandelt. Weiterhin hat Mieter A die Heizöltanks befüllt und je nach Bedarf mit dem Mieter B abgerechnet. Danach fand ein Mieterwechsel statt. Mieter B zog aus, es wurden Wäremmesser eingebaut und die Tanks ordnungs- und vereinbarungsgemäss von Mieter A voll gefüllt zu einem Preis X. Nun zieht Mieter A aus, dem Tank fehlt ca. 1/4 der Gesamtmenge. Der Vermieter möchte nun die Nebenkosten bei Auszug abrechnen und die Heizöltanks bis zur Grenze wieder befüllen. Der jetzige preis des Heiöls beträgt dann Y-euro, also mehr wie vor einem Jahr. Die Abrechnung soll ausserhalb der normalen Abrechnungsperiode (sonst im Januar) stattfinden zu dem Preis, wie jetzt dann eingekauft wird.
Die Fragen hierzu: 1)Muss überhaupt drei Monate vor normaler Abrechnungszeit eine Abrechnung stattfinden, es kann ja trotzdem abgelsen werden (Wasser- und Wärmeverbrauch) 2) Darf der Vermieter den zukünftigen Presi für den eigentlichen Verbrauch berechnen ? 3) Muss der Heizöltank befüllt werden ?
Wäre schön eine klärende Antwort zu erhalten. Vielen Dank.
Stichwörter: heizölpreis

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