Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Wohnberechtigungsschein

 Mitbewohner hat diese Frage am 27.09.2011 gestellt
Hallo zusammen,

ich würde gerne mit meiner freundin in eine Wohnung für mittlere einkommensempfänger ziehen.
Wir haben auch schon etwas rumgestöbert, und sind fündig geworden.
es handelt sich um eine wohnung in Ba-Wü mit 3 Zimmern! Nun hab ich allerdings das bedenken, wenn meine freundin studiums bedingt oder wegen trennung aus der wohnung auszieht, dass ich dan auch raus muss, da ich ja alleine nur in einer 2 Zimmer wohnung wohnen darf!?
Weiß jemand vil. rat oder weiß wie das geregelt ist?

vielen dank im vorraus,
mfg mitbewohner

1 Kommentar zu „Wohnberechtigungsschein”

 Berthelstal Experte!
28.09.2011 08:08

Sowas erfragt man immer am Besten an der Stelle, welche den Berechtigungsschein erteilt.
Wer sollte es auch sonst besser wissen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net