gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostennachforderung

Hallo,
wir haben nun unsere Nebenkostenabrechnung für 2005 und 2006 erhalten. Ist es rechtens dass der Vermieter ganze 2 Jahre zurückfordern kann?
Danke schonmal für die Antwort ;0)
Stichwörter: nebenkostennachforderung

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