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Susanne
Zur Minderung reicht eine schriftliche Info mit Fristsetzung, bei Verzug kann gemindert werden. Allerdings gilt die Minderung nur für die Zeit des Krachs, daher sollte ein sog. Lärmprotokoll geführt werden.
Grundsätzlich kannst Du an den Vermieter herantreten und sagen, dass Du mit dem Zuzug nicht einverstanden bist. (also bei der Wohnungsgesellschaft petzen)
Die muss zwar informiert werden, kann aber den Zuzug der Lebensgefährtin nicht verbieten.
Welche Kündigungsfrist hast Du eigentlich lt. Mietvertrag?
Ich habe auch den fristlosen Mietvertrag gekündigt [/quote:78c87]
Was ist ein fristloser Mietvertrag?
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