gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung in WG - ehem. Mitbewohner verschollen

Hallo,

mein Problem wurde schon einnmal im Forum diskutiert, leider aber ohne befriedigende Antworten.

Vor wenigen Tagen trudelte die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2006 ins Haus - es sind stolze 330 Euro, kein Pappenstiel für einen Studenten.
Nun ist meine Mitbewohnerin aber erst im November 2006 und ich bin erst im April 2007 eingezogen - wir sind beide Hauptmieter und der ursprüngliche Mietvertrag wurde durch einen Änderungsvertrag (mit unseren Namen und den jeweiligen Einzugsterminen) ergänzt. Unsere WG-Vormieter können wir nicht erreichen: Auf mehrere E-Mails und Anrufe erfolgte keine Reaktion.

Da wir also für den Zeitraum 2006 gar nicht bzw. nur anteilig (miet-)vertraglich eingetragen sind: Sind wir zur Zahlung des Betrags verpflichtet, der offensichtlich gar nicht durch unseren Verbrauch verursacht worden ist? Wenn ja: Habe ich das Recht, die Vormieter rechtlich zu belangen (die Hausverwaltung hat ihre Personalausweise kopiert)?

Für Antwort und Hilfe wäre ich sehr dankbar!!

Antworten

antwort von NickP am
Hi,

da Ihr ja einen Änderungsvertrag unterzeichnet habt, sollte in diesem stehen, wie mit bereits enstandenen Forderungen umgegangen wird. Prinzipiell kann es möglich sein, daß Du (Ihr) die Übernahme der Kosten unterzeichnet habt, die durch die vorherigen Mieter entstanden sind. Euer Einzugsdatum wäre hierbei, gerade bedingt durch den Änderungsvertrag, nicht relevant.

Schau nochmal nach und poste ggf. die Passagen aus dem Vertrag.

Gruß
Nick

antwort von Susanne am
Da ja im Mietvertrag der Mietbeginn drinsteht, kann der Vermieter Euch lediglich mit den Kosten ab mietbeginn belasten.
Demnach müßte Deine Mitbewohnerin lediglich 2/12 zahlen und Du gar nichts. Die Kosten muss der Vermieter sich von den Verursachern holen, nämlich den vorherigen Mietern.

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