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Pauschalmiete

 Angel_Face hat diese Frage am 26.05.2011 gestellt
seit 2 Jahren haben wir eine Eigentumswohnung gemietet die eine Pauschalmiete beinhaltet.
Miete ---Euro 690,00 pro Monat. Strom ´muss noch extra an die stadtwerke gezahlt werden.
Jetzt will unsere Vermieterin die Wohnung 8 mit uns) verkaufen. Allerdings hat der Makler den sie dafür engagiert hat, gesagt der Mietvertrag müsste umgeändert werden auf
Kaltmiete plus Nebenkosten. das würde besser
aussehen.

Ist das überhaupt zulässig ? Müssen wir das
akzeptieren?

Gruss Angel_Face

4 Kommentare zu „Pauschalmiete”

 Gotthilf Experte!
26.05.2011 22:01

Wird eine vermietete Eigentumswohnung verkauft, so übernimmt der Käufer alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag. Er steigt quasi anstelle des alten Vermieters in den Vertrag ein.
Ein Anspruch auf Änderung des Vertrages auf Grund des Kaufes ergibt sich nicht.
Der Mieter kann nur auf freiwilliger Basis einer Änderung zustimmen.
Sehen Sie hierzu auch § 566 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

Aus der Forderung des Maklers kann man nur ersehen, dass es sich um einen der Makler handelt, die nur ihre Provision im Auge und ansonsten keine Kenntnisse haben.

 Angel_Face
26.05.2011 22:36

Danke Gotthilf. Ich bin Ihnen sehr dankbar.
Ich kann nur hoffen , dass unsere Vermieterin
das dann auch so akzeptiert.

könnte sie uns kündigen wenn wir nein
sagen würden. ?

 Berthelstal Experte!
27.05.2011 07:10

BGH - URTEIL VIII ZR 212/05
Verkündet am: 19. Juli 2006

HeizkostenVO § 2
a) Die in einem Mietvertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt - gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden, weil sie den Bestimmungen der Heizkostenverordnung widerspricht.


Inwieweit der erst vor 2 Jahren abgeschlossenen Mietvertrag nach Inkrafttreten der HeizkV den Anforderungen genügt oder gar nichtig ist, kann ich nicht beurteilen.
Der Pauschalmietvertrag hätte eigentlich garnicht mehr abgeschlossen dürfen.

 Bladder Experte!
27.05.2011 07:48

Zitat Angel_Face: ... könnte sie uns kündigen wenn wir nein
sagen würden.


Nein, natürlich nicht, da eine Vermieterkündigung immer einen rechtmäßigen Grund benötigt, der hier aber ganz sicher nicht vorliegt.

Der Hinweis von Berthelstal ist sehr wichtig und zu beachten.
Aber es sind dennoch Ausnahmen nach § 11 Heizkostenverordnung möglich. Diese Ausnahmen können aber von hier nicht beurteilt werden.

Hier kann man aber nachlesen, was mit Ausnahmen gemeint ist: http://www.heizkostenverordnung.de/par11.html

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