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rücktritt vom mietvertrag

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
wir hatten einen mietvertrag abgeschlossen,der zum 1.09. beginnen sollte
am vormittag des mietbeginns wollten wir in die wohnung,konnten dies aber nicht,weil gerüstbauer damit beschäftigt waren,das zuvor wegen renovierungsarbeiten am gesammten haus aufgestellte gerüst abzubauen
auch in der wohnung selbst war das reinste chaos ,da handwerker damit beschäftigt waren,die vereinbarten rebnovierungsarbeiten auszuführen,die am tag zuvor am nachmittag aufgenommen wurden
wir hatten,da im mietrecht unerfahren,erst am tag vorher die mietmängel schriftlich aufgelistet und per einschreiben an die vermieterin geschickt die sich auch mit uns traf und die mietmängel im mietvertrag auflistete
zuvor hatte die vermieterin mehrfach versprochen,material für tapezierarbeiten zur verfügung zu stellen und auch neue dachfenster einzubauen
doch die schönheitsreperaturen wurden unfachmännisch ausgeführt(viel zu kleine dachfenster) und es darf vermutert werden,daß dies keine ausgebildeten fachkräfte waren sondern mieter und freunde der vermieterin die diesen beruf nicht erlernt hatten
da auchdie im flur befindliche fliesen unfachgerecht ausgeführt worden sind konnte man an zahlreichen rissen der fliesen ausmachen und es wurde seitens der vermieterin ins aussicht gestellt diese bis spätestens weihnachten durch parkett zu ersetzen,was bedeuten würde,daß eine erhebliche belastung unsererseits durch bauarbeiten zu erwarten war
auch die abtrennung des kellers durch wände fand nicht wie versprochen statt und es wurden auch keine kellerschlüssel und neue wohnungsschlüssel zur verfügung gestellt
daraufhin kam es am umzugstag zu erheblichen diskussionen weil noch andere mietmängel entdeckt wurden,wie ein wasserschaden an der wand wegen renovierung des daches
daraufhin bot die vermieterin den anwesenden an,den mietvertrag aufzuheben(vier zeugen inklusive mir den mieter)und bot mir diese möglichkeiten auch persönlich an und ich willigte ein
da die kaution in voller höhe entrichtet worden war,möchte ich gerne wissen,was passieren kann,ob wir gezwungen werden können,das mietverhältnisses aufzunehmen wenn die vermieterin es sich doch noch anders überlegen sollte,ob wir verpflichete werden könne für eine bestimmt zeit miete zunzahlen und wie die kaution unsereseits zurückgefordert werden kann
da wir keinen rechtsschutz haben,denke ich mal,haben wir ohne anwalt schlechte karten
was also kann passieren und sind wir entgültig aus diesem vertrag raus?
Stichwörter: mietvertrag + rücktritt

1 Kommentar zu „rücktritt vom mietvertrag”

 Susanne Experte!

Mündliche Vereinbarungen sind einzuhalten, daher hat die VM die mündliche Zusicherung der Aufhebung einzuhalten.
Mögliche Mietforderungen könnten lediglich taggenau abgerechnet werden bis zum Aufhebungsvertrag.

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