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Sonderkündigungsrecht?!

 Alex1106 hat diese Frage am 28.02.2009 gestellt
In der Mietwohnung in der wir wohnen gibt es sehr viele Mängel, wir habe schon eine neue Wohnung in aussicht und jetzt frage ich mich, ob ich wegen dieser viele Mängel nicht früher aus der Wohnung kommen ohne die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten...

- Die Klingelanlage im ganzen Haus funktioniert seid ende November nicht,
- Es gibt nur 4 Mülltonnen für ein Haus in dem es 18 Wohnungen gibt (es sind aber nicht alle Wohnungen bewohnt, jedoch sind die Tonnen andauernd voll)
- Die Müllabfuhr / Postbote kommt nicht reglmäßig in das Haus wegen der defekten Klingel
- Der Keller ist zugesperrt, allerdings muss für den Keller gezahlt werden
- Fenster sind SEEEHR undicht, diese haben wir selber schon versucht abzudichten
(104,- Heizkosten für eine 47qm² Wohnung, wobei die durchschnittliche Temeratur bei 19-20 Grad liegt)
- Reperaturarbeiten werden erst nach langer Zeit repariert, so hatten wir 1 1/2 Woche keine Heizung bzw warmes Wasser!!!

All diese Sachen haben wir bisher allerdings nur mündlich verwarnt, das Schreiben ist aber in Arbeit.

Was meint Ihr dazu? Die Wohnung die wir uns angesehen haben ist top und wir wollen diese super gerne haben. Haben wir die möglichkeit schon schneller aus unserem Mietvertrag zu kommen ohne die 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße
Alex

1 Kommentar zu „Sonderkündigungsrecht?!”

 AMAyer Experte!
02.03.2009 09:00

Na ja, wenn Sie Schimmel in der Whg haben und Ihr Arzt Ihnen bescheinigt, dass dieser Ihre geschätzte Gesundheit angreift, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht!

Schauen Sie mal in die Ecken Ihrer Wohnung.

Andreas Mayer

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