gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieterwechsel bei Mehrfamilienhaus

hallo, heute vormittag erhielt ich die mitteilung unserer vermieterin, daß sie das haus zum 1. 9. 07 (!) verkauft habe. keiner im haus (14 parteien) hatte auch nur eine ahnung davon. selbst die "hausmeisterin" (die im laufe der jahre eher ehrenamtlich diverse aufgaben im haus übernommen hat) fiel aus allen wolken.
nun ist die vermieterin 78 jahre alt und man kann verstehen, daß ihr die verpflichtung zu mühselig geworden ist.
allerdings wüßte ich gern möglichst schnell, auf welche veränderungen man sich jetzt einzustellen hat. der neue vermieter ist (natürlich!) eine immobilienfirma mit sitz in düsseldorf. das haus ist ein teilrenovierter altbau in dortmund.
vor allem interessiert mich, welche evtl. forderungen berechtigt sind bzw. welche gegenmaßnahmen erforderlich werden könnten.
da der neue vermieter erst ab heute gilt wird eine mitteilung desselben evtl. noch eine weile auf sich warten lassen, vermute ich mal.

wer in diesen dingen bereits erfahrungen gesammelt hat möge sich doch bitte hier melden !!!

danke im voraus :) :) :)

Antworten

antwort von Susanne am
Kauf bricht Miete nicht. Der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Mietverträgen, auch mündliche Absprachen die mit der ehemaligen Eigentümerin bestehen, sind vom neuen Eigentümer einzuhalten.
Der neue Eigentümer hat kein Recht auf neue Mietverträge, auch einseitige Änderungen an den Verträgen können nur mit Zustimmung des Mieters vorgenommen werden.

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