Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo NG,

gibt es vom Gesetz her einen Mindest- oder Maximalumfang, der in einer Wohnungsübergabe abgedeckt werden muss? Oder beschreibt man "einfach" alle Dinge, die einem auffallen (z.B. Decke im Raum 1 nicht deckend bemalt, 3 Fliesen im Badezimmer haben einen Sprung etc.)? Werden diese Punkte dann von beiden Parteien abgezeichnet?

Was passiert, wenn es kein Übergabeprotokoll gibt, wer ist dann beim späteren Auszug im Vor-/Nachteil?

Danke und Grüße!

3 Kommentare zu „Mindestumfang der Wohnungsübergabe”

aizai

Der Mieterbund hat ein Uebergabeprotokoll auf seiner Homepage, das sollte schon mal als ein erster Anhaltspunkt dienen koennen.
Was passiert, wenn es kein Übergabeprotokoll gibt, wer ist dann beim späteren Auszug im Vor-/Nachteil?[/quote:f2e9e]
Du als Mieter. Diese Erfahrung durfte ich bei meiner ersten Wohnung machen, nie wieder ohne!

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist ein Protokoll eine Bestandsaufnahme und sollte auch dabei bleiben. Demnach Unterschreibt man auch kenntnisnehmend. Ein Protokoll sollte auch nie in Richtung eines separaten Vertrags ausufern. Wichtig sind z.B. eine Auflistung der Zählerständen (Gas, Strom, Wärmemengenzähler, Verbrauchsmessgeräte) und möglicher Mängel.
Ein Anspruch auf ein Protokoll besteht nicht.

Wurde bei Auszug aus einer Wohnung kein Protokoll verfasst, so kann der Vermieter noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen, er hat aber die Beweispflicht.
Schäden, die nicht in einem Protokoll stehen, kann er dagegen nicht mehr geltend machen.

Bei Einzug kann das Protokoll helfen, Mängel zu bezeichnen, die
-schon bei Einzug bestanden
-nicht vom Mieter ankzeptiert werden
-vom Vermieter behoben werden sollen (mit Frist)
Ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen wird ist dagegen irrelevant, da sich die Renovierungspflicht aus dem Mietvertrag ergibt.

Der_Mario Experte!

Ein Übergabeprotokoll ist nirgends zwingend vorgeschrieben, allerdings ist es zu Beweiszwecken äußerst sinnvoll. Zählerstände, Zustand der Wohnung, Anzahl der übergebenen Schlüssel und eventuelle Mängel sollten darin festgehalten werden.

Ist ein Übergabeprotokoll angefertigt worden, kann der Vermieter im nachhinein nur noch verdeckte Mängel geltend machen, jedoch keine, die er hätte bemerken können.
Das Protokoll wird 2fach ausgefertigt, Mieter und Vermieter erhalten je ein Exemplar.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.